Willkommen

auf der Seite des Österreichischen Honorarkonsulates Nürnberg. Wir freuen uns, dass Sie unsere Homepage besuchen und möchten Ihnen hier Informationen zur Verfügung stellen, die Ihnen im täglichen Leben hilfreich sein sollen.

Seit 1. April 2004 wurde der volle operative Dienstbetrieb im Österreichischen Honorarkonsulat Nürnberg aufgenommen.

Ihre Ansprechpartner im Konsulat:

Herr Andreas Rohrseitz         Honorarkonsul
Frau Bithja Bauer                   Mitarbeiterin des Konsulats
Herr Urs Bergmann               Mitarbeiter des Konsulats
Frau Birgit Scharf                   Mitarbeiterin des Konsulats

 

Nationalratswahl 2024

Am 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Österreicherinnen und Österrreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland, die noch nicht registriert sind und an der Wahl teilnehmen möchten, müssen bis spätestens 8. August 2024 die Eintragung in die Wählerevidenz der zuständigen österreichischen Gemeinde beantragen. Gleichzeitig können sie auch bereits eine Wahlkarte beantragen.

  • Ab Anfang September 2024 werden die Wahlkarten für die Nationalratswahl 2024 direkt von den Wählerevidenzgemeinden versandt. Die Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften und Generalkonsulate bzw. Honorarkonsulate) haben keinen Zugang zur zentralen Wählerevidenz und können daher auch nicht überprüfen, ob Ihre Wahlkarte von der zuständigen Wählerevidenzgemeinde bereits verschickt wurde.
  • Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarte auch während eines Inlandsaufenthalts bei der zuständigen Gemeinde abholen und – falls gewünscht – dort auch sofort wählen. Unter diesem Link: https://www.gemeinden.at/ finden Sie sehr schnell und einfach die Kontakt-Koordinaten zu Ihrer Wählerevidenzgemeinde.
  • Die Stimmabgabe und der direkte Rückversand der Wahlkarte sollten unverzüglich nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Abgabe das Wahlkuverts ist bis spätestens 23. September 2024 auch am Generalkonsulat möglich. Wir empfehlen den direkten und kostenlosen Rückversand im Wege der Deutschen Post.
  • Die Wahlkarte muss bis spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) um 17:00 Uhr vollständig ausgefüllt bei der Bezirkswahlbehörde – Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt – eingelangt sein.

Alle relevanten Aspekte zur Wahl finden Sie auf den Webseiten des Außenministeriums und des Innenministeriums.